Berufliche Weiterbildung wird vom Staat mit Prämie belohnt

Liebe Leserinnen,


haben Sie schon mal daran gedacht, sich weiterzubilden?

Während der Elternzeit dreht sich alles nur ums Kind?
Nnatürlich können Sie die Auszeit vom Job für eine Fortbildung nutzen. Neben den genau passenden Weiterbildungsmaßnahmen, die vielleicht sogar Ihr Arbeitgeber anbietet, ließe sich aber auch über ein Studium an einer Hochschule oder Fernuni nachdenken.
Es gibt sogar Universitäten, an denen Sie abends studieren können, wenn Ihr Partner sich ums Kind kümmern kann.

Sie sind berufstätige Mutter und wollen Ihre Qualifikation mit einer Fortbildung verbessern?

Für beide bieten sich

Drei Möglichkeiten Weiterbildungen gefördert zu bekommen

Soulution Coaching Silke Mekat Unternehmensberatung für familienbewusste Personalpolitik  Elternzeit Wiedereinstieg Auszeit Entspannung Mütter Mutter

Prämienzuschuss vom Staat

Für die Weiterbildung können Arbeitnehmer einen Prämiengutschein von bis zu 500 Euro erhalten. Zudem kann die Arbeitnehmersparzulage für die Weiterbildung genutzt werden.

Vom Prämiengutschein können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen darf 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) nicht überschreiten. Nach einer verbindlichen Beratung in einer der rund 600 Beratungsstellen in ganz Deutschland wird ihnen, bei Erfüllen der Förderbedingungen, der Prämiengutschein ausgehändigt. Zu beachten ist, dass die Veranstaltungsgebühr der ausgewählten Weiterbildungsmaßnahme maximal 1.000 Euro betragen darf. Nähere Informationen zu den Förderbedingungen hat das Bundesbildungsministerium in einem Flyer aufbereitet. Informationen gibt es zudem unter bildungspraemie.info.

Tipp: Interessant ist dieser Bildungsgutschein gerade auch für Frauen während und nach der Elternzeit, die den beruflichen Wiedereinstieg planen oder bereits wieder arbeiten. Die Mehrheit der Mütter kehrt zunächst in Teilzeit zurück in die Firma und viele fallen sicherlich unter die Höchstgrenze des zu versteuernden Einkommens.

Geld sparen – mit steuerfreien Leistungen fürs Personal

Doch nicht nur der Staat kann Weiterbildung unterstützen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er sich an den Kosten beteiligt, denn die Firma kann diese Kosten steuerlich absetzen und sichert gleichzeitig Ihre Qualifikation.

Steuerfreie Fort- und Weiterbildung

Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen sind immer dann steuerfrei, wenn die Maßnahmen im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. D. h.: Das Ziel der Weiterbildungsmaßnahme muss ganz klar lauten, die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Unternehmen zu erhöhen. Eine Weiterbildungsmaßnahme als Belohnung ist dagegen nicht steuerfrei.

Steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung

Bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr sind steuerfrei für betriebliche Gesundheitsfördermaßnahmen möglich. Wird diese Grenze überschritten oder ist die Begünstigung einer Maßnahme umstritten, kann es zur Besteuerung der Leistungen kommen.
Die Leistungen müssen zusätzlich (keine Barlohnumwandlung) zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Begünstigt sind auch Zuschüsse des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die diese für extern durchgeführte Maßnahmen aufwenden. Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und Fitnessstudios werden von der Steuerbefreiung ausdrücklich nicht erfasst. Unter die Steuerbefreiung fällt aber, wenn durch den Arbeitgeber ein Zuschuss für Maßnahmen gewährt wird, die Sportvereine oder Fitnessstudios anbieten, die den fachlichen Anforderungen der Krankenkassen (§§ 20 und 20a SGB V) zur Prävention gerecht werden. Das sind folgende Handlungsfelder zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung:
  • •Bewegungsprogramme/Reduzierung von Bewegungsmangel
  • Ernährung/Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung und Übergewicht
  • Stressbewältigung und Entspannung
  • Suchtmittelkonsum/Förderung des Nichtrauchens, Reduzierung des Alkoholkonsums
=> bis zu 500 EUR pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).
Lesen Sie weiter: Betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei
Eine ausführliche Broschüre über alle steuerfreien Leistungen finden Sie hier: [PDF] Steuerfreie Arbeitgeberleistungen


 Seminare rund um betriebliche Gesundheitsförderung:

Für nähere Informationen klicken Sie bitte auf die Seminar Titel
Programme ganz nach Ihren Wünschen entwickele ich gern auf Grundlage meiner Schwerpunktthemen. Informieren Sie sich auch im Newsblog zu verschiedenen Trainings-Themen und aktuellem rund um Mitarbeiterbindung. Hier finden Sie Anregungen auf deren Grundlage wir gern Ihren Trainingsbedarf entwickeln und ausgestalten können.

Termine offenener Seminare und Anmeldung finden Sie hier


 

Förderung durch das Arbeitsamt

Unter bestimmten Umständen (z.B. drohender Verlust des Arbeitsplatzes) können Sie auch finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten. Erkundigen Sie sich bei der Behörde an Ihrem Wohnort.


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