Darf die Elternzeit im Zeugnis genannt werden?

Liebe Leserinnen,

nicht jeder kehrt zurück an den alten Arbeitsplatz. Freiwillig oder unfreiwillig, manchmal trennen sich die Wege nach der Elternzeit. Wie ist das dann, darf die Elternzeit im Zeugnis auftauchen?


Dazu gab es einige interessante Urteile, die der Focus zusammengetragen hat. So darf die Elternzeit im Arbeitszeugnis nicht generell erwähnt werden. Wenn der Arbeitgeber den Eindruck vermittelt, dass sich die Auszeit negativ auf das Unternehmen ausgewirkt habe, muss der Abschnitt aus dem Zeugnis gestrichen werden, schreibt der FOCUS unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln.
Es ist zwar gundsätzlich in Ordnung, wenn Ausfallzeiten im Arbeitszeugnis genannt werden. Jedoch dürfe im Einzelfall nicht der Eindruck entsteht, dass Mitarbeiter durch diese Erwähnung unangemessen benachteiligt werden.
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