Ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate

Das neue ElterngeldPlus
 
Zwar änderte sich an der Berechnungsgrundlage des Elterngelds insoweit nichts, als das Elterngeld sich an der Höhe des monatlich verfügbaren Erwerbseinkommens (Durchschnitt der zwölf Monate vor der Geburt) orientiert und mindestens 300,00 EUR und höchstens 1.800,00 EUR beträgt, jedoch soll es künftig für die Berechnung nicht mehr auf die Höhe des entgangenen Lohns ankommen. Stattdessen wird das für den vollen Lohn im Zeitraum vor der Geburt berechnete Elterngeld als Grundlage genommen.

Das neue Elterngeld Plus …
• … können alle Mütter und Väter nutzen – insbesondere, wenn sie während des Elterngeldbezuges Teilzeit arbeiten.
• … ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das bewährte Elterngeld. l… ist vor allem ein Angebot für Eltern, die in Teilzeit arbeiten. Sie können das Elterngeld Plus doppelt so lange beziehen wie das bisherige Elterngeld. Es gilt: Ein Elterngeldmonat sind zwei Elterngeld Plus-Monate
• … ist in gleichem Maße auch für Alleinerziehende ein Gewinn. Sie können zusammen mit den Partnermonaten die Zahl der Elterngeld Plus-Monate deutlich ausdehnen.

Ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate
 
Auch bisher können Eltern Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren, allerdings verlieren sie nach der bisherigen Regelung einen Teil ihres Elterngeldanspruchs. Das ändert sich für Geburten seit dem 1. Juli 2015: Arbeiten Eltern während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, bekommen sie längerElterngeldPlus. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Monate ElterngeldPlus. So können Mütter und Väter ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Zudem verlängert das ElterngeldPlus den Elterngeldbezug auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus.

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