Auf kidsgo.de findet sich ein interessanter Artikel was in manchen Firmen in Sachen familienbewusster Unternehmenskultur alles möglich ist und welche rechtlichen Rahmenbdingungen es gibt
„Wenn
ich bei meinem Arbeitgeber anrufe, weil mein Kind krank ist, dann gibt
es keine blöden Kommentare, sondern mein Chef fragt höchstens, wie es
uns geht.“ |
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Marthe Glonner arbeitet seit drei Jahren bei einem
mittelständischen IT-Hersteller in der Nähe von München. Es gibt einen
eigenen Betriebskindergarten, bei Bedarf werden Homeoffice-Lösungen
geschaffen, und Teilzeit ist kein Abstellgleis. „In unserem Betrieb
nehmen alle Väter Elternzeit und fast alle mehr als die obligatorischen
zwei Monate. Selbst unser Geschäftsführer hat nach seiner Elternzeit die
Arbeitszeit reduziert“, erzählt Glonner. Ein Paradies für arbeitende
Eltern, das verzweifelt seines Gleichen sucht? „Nein“, meint die
stellvertretende Vorsitzende des Verbandes berufstätiger Mütter (VBM).
„Denn auch die Unternehmen haben durch familienfreundliche
Arbeitsmodelle einen großen Gewinn. Wir haben in unserem Betrieb einen
extrem niedrigen Krankenstand und die Mitarbeiterfluktuation ist
gering.“Den Arbeitgeber bei seinem eigenen Qualitätsanspruch packenMittlerweile ist zumindest in einigen Branchen der Fachkräftemangel ganz deutlich angekommen und mit starren Arbeitsmodellen nehmen Unternehmen sich die Chance, viele gut ausgebildete und fähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an sich zu binden, nur weil diese zufällig auch Eltern sind und nicht von montags bis freitags von acht bis achtzehn Uhr im Büro sein können und wollen. Aber nicht in allen Berufen ist es möglich, zu kommen oder zu gehen, wie es in die eigenen Lebensumstände passt. Kranke wollen gepflegt, Kinder betreut und Kunden bedient werden. Doch in vielen Unternehmen sind neue Modelle durchaus umsetzbar. Manchmal liegt die Lösung im UngewöhnlichenArbeit und Familie zu einen, bleibt, egal wo, ein zeitlicher Balanceakt. Aber Mütter und Väter machen in aller Regel einen guten Job. Dass sie Kinder haben, ist kein Makel, sondern gesellschaftliche Realität. „Eltern sollten selbstbewusst dazu stehen“, sagt Glonner. Entscheidend für das Gespräch mit dem Arbeitgeber ist jedoch, sich selbst im Vorfeld Gedanken über ein Modell gemacht zu haben, das tatsächlich umsetzbar scheint und auch die Belange des Unternehmens mit im Blick behält. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf weniger ArbeitSeit 2001 regelt das Teilzeitgesetz, dass im Grunde alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate für ein Unternehmen mit mindestens fünfzehn Mitarbeitern tätig sind, Anspruch auf eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit haben. Das gilt auch für Mitarbeitende in Leitungspositionen und für geringfügig Beschäftigte. Der Arbeitgeber kann jedoch aus betrieblichen Gründen ablehnen, wenn die angestrebte Teilzeit die betriebliche Organisation wesentlich beeinträchtigen oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Müttern und Vätern in Elternzeit erlaubt der Gesetzgeber bis zu 30 Wochenstunden arbeiten zu gehen. http://www.kidsgo.de/familie-muetter-berufstaetigkeit/familienfreundlich-arbeiten.php |
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