Die Zeitschrift Finanztest hat in der aktuellen Ausgabe interessante Steuertipps für alle Eltern:
Kinderbetreuungskosten: Wenn die Großeltern den Enkel betreuen
Das Finanzamt muss diese Betreuungskosten wie Kosten für Kita, Hort oder eine Tagesmutter anerkennen, stellte das Finanzgericht Baden-Württemberg klar. Es macht keinen Unterschied, ob die Großeltern oder ein Fremder für Betreuung Geld verlangen (Az. 4 K 3278/11).
Tipp: Die Betreuungskosten müssen Sie auf das Konto des Betreuers überweisen. Achtung! Seine Einnahmen zählen als steuerpflichtige Einkünfte. Beträgt das Einkommen aus diesen und anderen Einkünften zusammen mehr als 8 004 Euro im Jahr, muss der Betreuer darauf Einkommensteuer zahlen.
und für alle Hunde- und Katzenbesitzer:
Mit dem Tierhüter Steuern sparen
Tipp: Maximal können Sie für Hilfen im Haushalt bis zu 20 000 Euro im Jahr geltend machen. Davon erkennt das Finanzamt 20 Prozent an. Das bringt Ihnen maximal 4 000 Euro Abzug von Ihrer Steuerschuld.
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