Immer mehr junge Familien wünschen sich Zeit für die Familie, aber
auch Zeit für den Beruf: Neun von zehn Frauen und Männern zwischen 20
und 39 Jahren finden, dass sich Mütter und Väter gemeinsam um ihre
Kinder kümmern sollen.
Die neuen Regelungen zum ElterngeldPlus und zur Elternzeit, die für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten, knüpfen an diese Wünsche an. Das ElterngeldPlus unterstützt Eltern, die in Teilzeit arbeiten. Ob volle Auszeit vom Job, kleine, mittlere oder große Teilzeit - die neuen Regelungen bieten Müttern und Vätern eine Vielzahl von Möglichkeiten, Familie und Beruf miteinander zu verbinden und sich ihre Aufgaben partnerschaftlich zu teilen.
Der Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums hilft dabei, die ersten Monate mit Kind gemeinsam zu planen - zeitlich und finanziell. Mit dem erweiterten Planer können Eltern jetzt ausprobieren, wie sie nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren, welche Verteilung für sie in Frage kommt und welcher Anspruch auf Elterngeld sich daraus ergibt.
Das neue Plus
Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, haben sie bislang dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Künftig ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen.
Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Die neuen Regelungen sind zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
Elterngeldrechner jetzt mit neuem Planer online unter: www.familien-wegweiser.de
Quelle: BMFSFJ
Die neuen Regelungen zum ElterngeldPlus und zur Elternzeit, die für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten, knüpfen an diese Wünsche an. Das ElterngeldPlus unterstützt Eltern, die in Teilzeit arbeiten. Ob volle Auszeit vom Job, kleine, mittlere oder große Teilzeit - die neuen Regelungen bieten Müttern und Vätern eine Vielzahl von Möglichkeiten, Familie und Beruf miteinander zu verbinden und sich ihre Aufgaben partnerschaftlich zu teilen.
Der Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums hilft dabei, die ersten Monate mit Kind gemeinsam zu planen - zeitlich und finanziell. Mit dem erweiterten Planer können Eltern jetzt ausprobieren, wie sie nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren, welche Verteilung für sie in Frage kommt und welcher Anspruch auf Elterngeld sich daraus ergibt.
Das neue Plus
Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, haben sie bislang dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Künftig ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen.
Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Die neuen Regelungen sind zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
Elterngeldrechner jetzt mit neuem Planer online unter: www.familien-wegweiser.de
Quelle: BMFSFJ
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