Kindergeld 2018: Was sich beim Mutterschutz, Unterhalt & Kindergeld ändert

Liebe Leserin,
Das Kindergeld wird leicht erhöht, bei Mutterschutz und Unterhalt ändert sich einiges. Das ist neu für Familien in 2018:

Kindergeld 2018

Etwas mehr Kindergeld bekommen Eltern ab 1.1.2018. So werden für das erste und zweite Kind 194 Euro ausbezahlt und für das dritte 200 €. Für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro.
Auf KidsGo findest du Genaueres zum Kindergeld!

Mutterschutz 2018

An den Fristen, in denen Frauen nicht arbeiten dürfen, hat sich nichts geändert. Sechs Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt besteht Mutterschutz. In dieser Zeit haben Mütter  Kündigungsschutz und Frauen haben in dieser Zeit Anspruch auf finanzielle Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz. Bei Mehrlingsgeburten und bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung erhöht sich die Zeit auf zwölf Wochen nach der Geburt.
Gut für alle nicht berufstätigen:
Kamen bisher nur berufstätige Frauen in den Genuss des Mutterschutzes, so gilt dieser demnächst auch für Schülerinnen und Studentinnen, Praktikantinnen, Entwicklungshelferinnen, Frauen im Bundesfreiwilligendienst, in betrieblicher Berufsausbildung sowie auf Frauen mit Behinderung in beschützenden Werkstätten. Leider bleiben Selbstständige und Geschäftsführerinnen juristischer Personen, wie z.B. einer GmbH weiterhin aussen vor.Auch Adoptivmütter oder die Partnerin in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung gehen leer aus, das Gesetz gilt nur für Frauen, die ein Kind selber austragen.

Unterhalt 2018

Auch hier gibt es einer Neuauaflauge. Die Düsseldorfer Tabelle 2018 erhöht die Unterhaltssätze für Kinder nach einer Scheidung. So erhalten Kinder in der ersten Altersstufe einen Mindestunterhalt von 348 Euro, in der zweiten 399 Euro und in der dritten Stufe 467 Euro. Auch die Bedarfssätze der Unterhaltspflichtigen. Die niedrigste Stufe beginnt mit 1900 Euro Netto-Einkommen des Unterhaltspflichtigen sind angehoben worden und liegen damit 400 Euro über dem bisher seit zehn Jahren geltenden Satz. So kann es vorkommen, dass trotz der Erhöhung der Unterhaltssätze ein unterhaltsberechtigtes Kind weniger Geld vom unterhaltspflichtigen bekommt als vorher.

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